3. September 2010
Bergheim, den 10.05.2010: .....Das von den Verbänden der Wasserwirtschaft in NRW praktizierte einzugsgebietsbezogene ganzheitliche Wassermanagement der Gewässer von der Quelle bis zur Mündung ist in dieser Form in Deutschland einmalig und findet sich als Grundkonzept in der EU-Wasserrahmenrichtlinie wieder. Dabei befassen sich die Verbände seit Jahrzehnten mit der Abwasserreinigung, der Unterhaltung und Renaturierung von Fließgewässern, der Regelung des Wasserabflusses bei Hochwasser und in Trockenzeiten, der Regelung der Grundwasserstände in aktiven und ehemaligen Bergbaugebieten und der Bereitstellung der erforderlichen Wasserressourcen für die Trinkwasserversorgung sowie der Aufbereitung von Trinkwasser.
Weitgehend unabhängig von den politischen Grenzen der Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie der Bezirksregierungen können technische Anlagen sowie Maßnahmen am und im Gewässer nach wasserwirtschaftlichen sowie sonstigen ökologischen und ökonomischen Kriterien errichtet und betrieben werden. Mit den sondergesetzlichen Verbänden besitzt NRW in der Wasserwirtschaft eine Organi-sationsstruktur, die für eine nachhaltige, zukunftsfähige Wasserwirtschaft besonders geeignet ist und um die andere Bundesländer das Land beneiden.....
Die agw-Vorschläge im vollen Wortlaut gibt es hier »
Daten und Fakten zu den Wasserwirtschaftsverbänden gibt es in der aktuellen agw-Informationsbroschüre hier zum Download »
agw-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer - Stand 29.03.2010
Bergheim, den 06.05.2010: "Die agw begrüßt die Vorlage des Diskussionsentwurfs für eine Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer. Mit der Verordnung sollen die Anhänge II, III und V der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Richtlinie 2008/105/EGüber Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik in Bundesrecht überführt werden. Zu dem Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung.
Vorbemerkungen:
1. In § 12 soll die wirtschaftliche Analyse von Wassernutzungen geregelt werden. Der Titel der Verordnung spiegelt diesen Inhalt nur unzureichend wieder. Wir schlagen vor, die wirtschaftliche Analyse als Begriff in den Titel aufzunehmen.
2. Auch fehlt die in der Inhaltsübersicht aufgeführte Anlage 4d als Ergänzungsliste zu § 7a im Dokument.
3. Eine Bewertung der wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen der Verordnung hält die agw für äußert schwierig. Das gilt beispielsweise für die Regelungen unter § 7 - Oberflächengewässer, die der Trinkwassergewinnung dienen –. Es ist bekannt, dass Stoffe, die die Qualität von Oberflächenwasser beeinträchtigen, aus den verschiedensten Quellen – diffus, punktförmig oder aber über Direkt- oder Indirekteinleiter - stammen können...."
Die agw-Stellungnahme im vollen Wortlaut »
Der agw-Vorschlag vom 26.07.2010 für die Neuformulierung des § 7 des Verordnungsentwurfes »

